B196 (A1 Motorrad mit B-Führerschein)

Motorrad fahren mit dem Autoführerschein?

Ab dem 23. Dezember 2019 ist es wieder möglich Motorräder mit dem Autoführerschein zu fahren. Diese Regelung knüpft an den schon etwas älteren Führerschein Klasse 3 (vor 01.04.1980) an.
Wenn die entsprechenden Voraussetzungen an den Führerscheininhaber der Klasse B vorliegen kann nach einer einfachen Fahrerschulung (Lehrgang in der Fahrschule) die Schlüsselzahl B196 in den Führerschein eingetragen werden. Mit der Schlüsselzahl ist es dann möglich im Innland Motorräder der Klasse A1 zu führen. Motorräder dieser Klasse dürfen nicht mehr als 125ccm Hubraum, nicht mehr als 11kW Leistung (ca. 15 PS) und nicht mehr als 0,1kW/Kg (Leistungsgewicht) besitzen.

Vorraussetzung an den Führerscheininhaber:

  • mindestens 25 Jahre
  • mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse

Ablauf der Ausbildung:

  • Anmeldung in der Fahrschule
  • 4 theoretische Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
  • 5 praktische Fahrstunden á 90 Minuten
  • Eintragung der Schlüsselzahl durch das Straßenverkehrsamt

Eine Fahrprüfung ist nicht nötig
Preise erfährst du bei uns in der Fahrschule.

 

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