Mit Automatik Prüfung fahren und „Schaltführerschein“ bekommen

Seit April 2021 ist es möglich die praktische Prüfung mit einem Automatikfahrzeug abzulegen ohne eine Automatikbeschränkung im Führerschein zu bekommen.

Das ganze nennt sich B197 und bedeutet, dass die Fahrausbildung mindestens 10 Fahrstunden auf einem PKW mit manueller Gangschaltung beinhalten muss und die restlichen Stunden sowie die Fahrprüfung auf einem Automatik-PKW gemacht werden kann. Im Führerschein wird dann die Schlüsselzahl B197 eingetragen. Diese Schlüsselzahl schränkt den Fahrerlaubnisinhaber erst einmal nicht ein.

Eine Einschränkung kommt erst mit einer Erweiterung auf den BE-Führerschein (Anhänger). Wenn der Fahrschüler seine Anhängerfahrprüfung auch auf einem Automatik-PKW ablegt dann bekommt er für den BE-Führerschein die Beschränkung, dass er diesen nur mit Automatik fahren darf (Schlüsselzahl 78).

Sehr verwirrend das ganze aber Fakt ist, wenn der Fahrschüler nicht an einem Anhängerführerschein interessiert ist, dann macht diese „Automatikregelung-B197“ durchaus sinn für ihn.

Die Vorteile von B197

  • keine Einschränkung für den normalen Autofahrer

  • Prüfung auf Automatik ist wesentlich einfacher (kein Abwürgen, kein Verschalten)

  • weniger Fahrstunden (10 Stunden auf Schaltung Rest auf Automatik) 
    Interesse? 

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