Autoführerschein

Deine Fahrschule Tiefers

Der Autoführerschein

Hier findest du alle wichtigen Informationen zur Fahrschulklasse B und dessen Erweiterungen. Melde dich gerne bei uns, wenn du Fragen hast.

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Die Klasse B beinhaltet die Klassen AM, L.

Vorbesitz: direkter Erwerb
Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Vorbesitz: Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg, das der Fahrzeugkombination maximal 7.000 kg betragen.

Die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 zum Führen von Krafträder bis 125 ccm

Vorbesitz: Klasse B, 5 Jahre
Mindestalter: 25 Jahre
Geltungsbereich: Nur innerhalb Deutschland

Krafträder ( auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW /kg nicht übersteigt.

Beispiel: Wiegt das Motorrad 100 kg (Leergewicht) darf die Leistung maximal 10 kW betragen.

Die Schulung umfasst mindestens 5 praktische Übungsstunden zu je 90 Minuten und 4 theoretische Unterrichtseinheiten zu je 90 Min. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Theoretische Ausbildung und Prüfung
In der theoretischen Ausbildung und Prüfung bestehen keine Unterschiede.

Praktische Ausbildung und Prüfung

  • Grundausbildung
    Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.
  • Besondere Ausbildungsfahrten
    Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.
  • Prüfungsvorbereitung / Prüfungsreifefeststellung
    Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
  • Feststellung der Prüfungsreife / Testfahrt
    Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein.
    Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden.
    In dieser Testfahrt wird durch den Fahrlehrer festgestellt, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher,
    verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann.
    Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung ausgehändigt.
  • Praktische Prüfung
    Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Weiterführende Informationen

  • Darf mit einem Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 auch im Ausland ein Schaltfahrzeug gefahren werden?
    Ja. Die dreistellige Schlüsselzahl hat lediglich nationale Bedeutung und dokumentiert, dass die praktische
    Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Sie hat keine einschränkende Wirkung und ist somit im Ausland ohne Bedeutung.
  • Gibt es Nachteile der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 gegenüber der Klasse B ohne Schlüsselzahl?
    Zunächst gibt es keinerlei Nachteile. Nach bestandener Prüfung dürfen mit beiden Führerscheinen dieselben Fahrzeuge gefahren werden.
    Wenn später eine weitere Fahrerlaubnisklasse erworben wird, kann es zu Nachteilen kommen.